Die Nutzung von fremden / geschützten Markennamen als Keywords bei Adwords ist seit dem 14. September ganz offiziell in Europa erlaubt. Zuvor hatten mehrere europäische Gerichte bestätigt, dass die Verwendung von fremden Marken nicht illegal ist. — Im deutschen Inside AdWords Blog wird die Sachlage genau erklärt:
Ein Unternehmen, das bei Google in Europa Anzeigen schaltet, kann jetzt geschützte Begriffe als Keywords verwenden. Wenn ein Nutzer zum Beispiel den Markennamen eines Herstellers von Fernsehgeräten eingibt, kann er ab sofort relevante und hilfreiche Anzeigen von Wiederverkäufern, Informationswebseiten und Gebrauchtartikelhändlern finden sowie Inserate anderer Produzenten überprüfen.
Die neue AdWords-Markenrichtlinie ist seit dem 14. September 2010 europaweit in Kraft getreten. In den USA durften Werbetreibende schon seit 2004 fremde Markenbegriffe verwenden.
Wichtig zu wissen ist, dass die neue AdWords-Markenrichtlinie nur die Verwendung von geschützten Begriffen als Keywords erlaubt, nicht aber als Titel- oder Anzeigen-Text.
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