Deutsche Verbraucherschützer mahnen Google ab

Google hat wieder einmal Ärger mit den deutschen Verbraucherschützern: Stein des Anstoßes sind zum einen die Datenschutzbestimmungen des Unternehmens und zum anderen die Art und Weise, mit der die Nutzer um die Zustimmung zu diesen Regeln gebeten werden. Beides halten die Verbraucherschützer für nicht tragbar und haben das Unternehmen offiziell abgemahnt. Google hat nun gut drei Wochen Zeit, um auf die Abmahnung bzw. die darin enthaltenen Punkte zu reagieren und eine bereits angekündigte Klage abzuwenden.

Google und die deutschen Daten- und Verbraucherschützer werden in diesem Leben wohl keine Freunde mehr: Schon seit vielen Jahren sehen sie den immer weiter ausufernden Datenhunger des Unternehmens sehr skeptisch, doch spätestens seit den umfangreichen Änderungen der Nutzungsbedingungen stehen beide Seiten auf Kriegsfuß. Diese haben Google weltweit Klagen eingebracht, natürlich auch in Deutschland. Gegen einen Schuldspruch des Landgerichts Berlin im Jahr 2013 hatte Google Berufung eingelegt, eine Verhandlung gab es allerdings bis heute nicht und das Verfahren ist weiter in der Schwebe.

Jetzt haben die Verbraucherschützer Google wegen zwei Punkten offiziell abgemahnt: Die Datenschutzbestimmungen seien nicht klar definiert und der Nutzer weiß nicht, worauf er sich durch die Einwilligung einlässt. Welche Daten genau ausgewertet werden ist nicht klar, und auch der Begriff „Werbung“ ist nicht genau definiert. Zwar schaltet Google passende Werbeanzeigen zu Inhalten, etwa auch zu den Mail-Inhalten von GMail, aber durch die Formulierung hätte Google auch mehr Möglichkeiten. So sind z.B. Telefonanrufe oder Werbesendungen per Post nicht ausgeschlossen. Außerdem stößt man sich daran, dass bei GMail auch Daten von Personen ausgewertet werden, die den Bestimmungen gar nicht zugestimmt haben – nämlich von den Absendern.

Der zweite große Punkt ist die Zustimmung zu den Datenschutzbestimmungen, die Google sich seit einigen Monaten von allen Nutzern holt. Diese reichen bei weitem nicht aus, um dem Nutzer den ganzen Umfang klar zu machen und sind daher nicht wirksam. Zur Erhebung von Daten für Werbezwecke sollte es noch eine gesonderte Einwilligung geben, die nicht automatisch für alle Angebote des Unternehmens gilt. Eine konkrete Forderung gibt es in der Abmahnung zwar nicht, offenbar möchte man das Unternehmen aber dazu bewegen, bei allen gesammelten Daten jeweils eine Zustimmung des Nutzers einzuholen. Das kann dann natürlich auch sehr schnell wieder eine Last für den Nutzer werden… (Man denke nur an die Cookie-Zustimmung)

Google hat nun bis zum 26. Januar Zeit, um auf die Abmahnung zu reagieren. Bis dahin müssen noch keine konkreten Schritte gesetzt werden, Google kann aber Zugeständnisse anbieten – oder diese eben komplett ablehnen. Sollte man sich nicht einigen können, werden die Verbraucherschützer das Unternehmen wieder einmal vor Gericht zerren und gegen die Datenschutzbestimmungen und deren Einwilligungspraxis klagen. Da Google sich wohl kaum dazu bewegen lassen wird, den Nutzer ständig um Erlaubnis zur Erhebung von Daten zu fragen, kann man eigentlich schon jetzt davon ausgehen, dass eine Klage angehangen wird.

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