Dieses Urteil sorgt für Aufsehen: Die Autocomplete-Funktion von Google Instant in Italien muss künftig zensiert werden, wenn bei der Eingabe von Namen diese mit Verbrechen in Verbindung gebracht werden können.
Ein Gericht aus Mailand hat bestätigt, dass Google für Autocomplete-Ergebnisse haftbar gemacht werden kann. Dabei spielt es nach Auffassung des Gerichts keine Rolle, dass die Ergebnisse nicht von Google selbst stammen, sondern durch die Suchen der Nutzer beeinflusst werden.
Wie kommen die Auto-Ergebnisse von Google zustande?
Laut Google werden die Ergebnisse von Autosuggest durch drei Faktoren bestimmt:
- Basierend auf Suchen von Nutzern
- Nutzerspezifische Suchen aus der Web History
- Standortbasierte Suchen je nach Ort des Nutzers
Auch die Rangfolge wird durch mehrere Faktoren beeinflusst. Im Normalfall wird die häufigste Suchanfrage ganz oben dargestellt. Nutzerspezifische Suchen aus der Web History werden, falls vorhanden, vor die häufigsten Suchanfragen gesetzt. Aktuelle Themen mit hohem Suchvolumen können häufigste Suchanfragen verdrängen (“freshness layer”).
Autocomplete-Ergebnisse werden entfernt, wenn sie „hate suggestions“ beeinhalten. Wie Google diese definiert ist nicht ganz deutlich. Während religiöse Gruppen bei Autocomplete geschützt werden, können „beleidigende Vorschläge“ u Nationen unter Umständen bestehen bleiben.
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