Das seit zwei Jahren andauernde Verfahren gegen Google wird nicht weiter fortgeführt. Jon Leibowitz, Chef der US-Wettbewerbsbehörde FTC, teilte mit, dass Google nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, eigene Dienste in Suchergebnisseiten bevorzugt darzustellen. US-Wettbewerbshüter sahen dies als nicht gegeben an.
Veränderungen bei der Internetsuche, auch wenn sie einzelne Konkurrenten benachteiligt haben sollten, seien mit der Verbesserung des Produkts gerechtfertigt, heißt es in der Erklärung der FTC.
Googles Zugeständnisse bestehen darin, Werbetreibenden “mehr Freiheiten” bei Online-Kampagnen einzuräumen (AdWords-Export). Zudem sollen Webseiten Betreiber bessere Entscheidungsmöglichkeiten darüber bekommen, welche Google-Dienste ihre Inhalte aufnehmen.
Der Ausgang des Kartellverfahrens der EU-Kommission ist weiterhin offen. Auch hier geht es um den Vorwurf, ob Google seine Marktmacht dahingehend missbraucht, Konkurrrenten in Suchergebnissen zu benachteiligen.