Recht auf Vergessen: Frankreich fordert von Google weltweite Löschung der Inhalte

Im vergangenen Jahr wurde vom Europäischen Gerichtshof das Recht auf Vergessen eingeführt, mit dem sich jeder Nutzer vor Links in der Websuche schützen kann, die die Privatsphäre angreifen. Google und alle anderen in der EU aktiven Suchmaschinen mussten dieses Urteil innerhalb weniger Wochen umsetzen und ein Löschformular Online stellen, mit dem Inhalte entfernt werden können. Doch Google hat dies jeweils nur lokal getan, was dem Unternehmen nun neuen Ärger einbringen könnte.

Da sowohl die meisten Nutzer als auch wohl Googles Chefetage nur den Kopf über das Recht auf Vergessen schütteln konnten, hat Google die Politiker und Juristen wieder einmal vorgeführt und das Gesetz Ad Absurdum geführt und nur soweit umgesetzt wie es tatsächlich nötig gewesen ist. Dazu gehört, dass die Inhalte nur aus der jeweiligen lokalen Suche des Landes entfernt worden sind in dem der Antrag gestellt wurde. So waren auch eigentlich gelöschte Inhalte stets noch auf google.com und anderen lokalen Suchmaschinen zu finden.

Frankreich hat Google nun aufgefordert, die gelöschten Inhalte auch weltweit in allen Sprachen und Landesversionen aus dem Index zu nehmen und hat dabei eine Frist von 15 Tagen gesetzt – mittlerweile nur noch 14 Tage. Interessanterweise sollen die Inhalte aber nicht dauerhaft, sondern nur für die Dauer von einem Jahr, gelöscht werden. Gefordert hat man dies schon länger, aber erst jetzt wurde das Unternehmen von offizieller Stelle darauf aufmerksam gemacht. Sollte Google die Frist verstreichen lassen, überlegt man sich weitere rechtliche Schritte gegen das Unternehmen und wird eine erneute Untersuchung einleiten – eine sofortige Konsequenz wird es also nicht geben.
Google argumentierte stets damit, dass das Recht auf Vergessen nur in den jeweiligen Ländern gilt und daher nicht in anderen Ländern und Sprachversionen zum Einsatz kommen kann und zeige sich bisher uneinsichtig. Es ist nicht davon auszugehen dass Google den Filter nun einfach weltweit anwendet, viel mehr wird man es wohl wieder auf ein Verfahren gegen die franzöische Datenschutzbehörde CNIL ankommen lassen – die es natürlich sehr schwer haben wird, gegen ein amerikanisches Unternehmen dass seine Server für die US-Websuche in den USA betreibt Löschanforderungen auf Grundlage eines europäischen Gesetzes durchzusetzen.

Erst vor wenigen Monaten wurde der Link zu Google.com von einigen europäischen Startseiten entfernt, da man durch diesen mit nur einem Klick das amerikanische Angebot erreichen und so die gesperrten Inhalte wieder sehen konnte. Dieser erscheint nur dann, wenn man gezielt google.com aufruft und erst dann zur lokalen Version weitergeleitet wird. Damit wollte man wohl weiteren rechtlichen Hürden und Beschwerden aus dem Weg gehen. Wir dürfen gespannt sein wie sich das weiter entwickelt.

→ mehr Info szum Thema bei 9to5Google

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