Einem Bericht des Guardian zufolge wird Google in Zukunft Hinweise am unteren Ende der SERPs einblenden, wenn Ergebnisse mit Hilfe des Formulars zur Suchergebnis-Entfernung extrahiert wurden. Über die genauen Ausgestaltung der Hinweise gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Informationen; Carly Page von Search Engine Watch vermutet eine ähnliche Darstellung wie bei Copyright-Verstößen.
Was ist das „Recht auf Vergessen“?
Google hat nach dem Urteil des Europäische Gerichtshofs zum “Recht auf Vergessen” ein Formular bereitgestellt, mit dem Nutzer Suchergebnisse aus den SERPs entfernen lassen können. Dazu müssen Angaben zur Person, eine Kontaktadresse, die entsprechenden Links und SERP-URLs sowie eine Kopie des Personalausweises/Führerscheins der betroffenen Person eingereicht werden. Der Antrag auf Entfernung von Suchergebnissen kann auch im Auftrag für Dritte gestellt werden.