Gewerbetreibende Kunden von Google AdWords, die über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id-Nummer) verfügen, müssen diese bis zum 1. Januar 2010 bei AdWords eintragen. Der Grund ist eine neue EU-Richtlinie. Die meisten AdWords-Kunden haben dies bereits in der Vergangenheit getan und müssen nichts an ihren Abrechnungseinstellungen ändern. Die neue EU-Richtlinie gilt außerdem nur für Unternehmer, die auch tatsächlich über eine USt-Id-Nummer vom Finanzamt verfügen. Kleinunternehmer, die nach §19 UStG. keine Mehrwertsteuer ausweisen, haben zum Beispiel gar keine USt-Id-Nummer. — Ganz wichtig: Die USt-Id-Nummer ist nicht zu verwechseln mit der allgemeinen Steuernummer, über die mittlerweile jeder Bundesbürger verfügt.
Wenn Google AdWords ab dem 1. Januar 2010 nicht über die USt-Id-Nummer verfügt, wird dem Kunden die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
So gehen Sie vor, wenn Sie Ihre USt-Id-Nummer bei Google AdWords angeben wollen:
- Melden Sie sich mit Ihrem AdWords-Account an.
- Klicken Sie auf den Tab „Abrechnung“ und wählen dort die „Abrechnungseinstellungen“ aus.
- Neben dem Abschnitt „Mehrwertsteuerinformationen“ auf „Bearbeiten“ klicken und die USt-Id-Nummer einfügen.
- Zum Abschluss auf „Änderungen speichern“ klicken
Die USt-Id-Nummer besteht aus einem Länderkürzel (z.B. DE für Deutschland) und einer neunstelligen Ziffernfolge. Die Mehrwertsteuerinformationen sollten also nach diesem Muster ausgefüllt werden:
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