“Recht auf Vergessen”: Bereits 41.000 Anträge

Wie das Wall Street Journal berichtet, wurden über Googles Formular zur Suchergebnis-Entfernung innerhalb weniger Tage bereits 41.000 Anträge eingereicht. Pro Minute entspricht dies sieben Anträgen — kurz nach Veröffentlichung des Formulars sollen im Durchschnitt 20 Anträge pro Minute eingereicht worden sein.

Was ist das „Recht auf Vergessen“?
Google hat nach dem Urteil des Europäische Gerichtshofs zum „Recht auf Vergessen“ ein Formular bereitgestellt, mit dem Nutzer Suchergebnisse aus den SERPs entfernen lassen können. Dazu müssen Angaben zur Person, eine Kontaktadresse, die entsprechenden Links und SERP-URLs sowie eine Kopie des Personalausweises/Führerscheins der betroffenen Person eingereicht werden. Der Antrag auf Entfernung von Suchergebnissen kann auch im Auftrag für Dritte gestellt werden.

Mehr Infos zum Thema beim Wall Street Journal

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