Recht auf Vergessen: Google stellt Formular bereit

Google hat nach dem Urteil des Europäische Gerichtshofs zum „Recht auf Vergessen“ ein Formular bereitgestellt, mit dem Nutzer Suchergebnisse aus den SERPs entfernen lassen können. Dazu müssen Angaben zur Person, eine Kontaktadresse, die entsprechenden Links und SERP-URLs sowie eine Kopie des Personalausweises/Führerscheins der betroffenen Person eingereicht werden. Der Antrag auf Entfernung von Suchergebnissen kann auch im Auftrag für Dritte gestellt werden.

[Google wird] jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen.

Am Ende des Formulars heißt es zusätzlich, dass Google „möglicherweise“ auch die Seitenbetreiber informiert, auf deren Inhalte die Google-SERPs verweisen.

Google: Antrag auf Entfernung aus den Suchergebnissen gemäß Europäischem Datenschutzrecht

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