Google AdWords hat eine Richtlinie bezüglich Display-URLs geändert, die viele Werbetreibende betreffen wird. Die Display-URL ist die URL, die in AdWords-Anzeigen angezeigt wird — im Gegensatz zur Ziel-URL, auf die die AdWords-Anzeige tatsächlich verweist.
Bisher war es Werbetreibenden gestattet, bei Display-URLs z.B. nur die Hauptdomain anzugeben, auch wenn sich die Zielseite auf einer Subdomain befand. Dies ist auch weiterhin möglich. Die nun durchgeführte Änderung der Richtlinie besagt allerdings, dass die Zielseite eindeutig gekennzeichnet sein muss. Es ist nun nicht mehr möglich, als Display-URL „blogspot.com“ anzugeben, wenn die Zielseite „meinunternehmen.blogspot.com“ ist, da sich hinter dem Bloganbieter „blogspot.com“ viele Tausend verschiedene Webseiten verbergen.
Zur Verdeutlichung das Ganze nochmal als konkretes Beispiel:
Richtig:
Ziel-URL: meinunternehmen.blogspot.com
Angezeigte URL: meinunternehmen.blogspot.com
Falsch:
Ziel-URL: meinunternehmen.blogspot.com
Angezeigte URL: blogspot.com
Die neue Richtlinie zu Display-URLs ist ab sofort gültig. Werbetreibende sollten so schnell wie möglich ihre Kampagnen anpassen, um Traffic-Verluste / gesperrte AdWords-Anzeigen zu vermeiden.