Professionelle Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung

Wir unterstützen Sie bei der BAFA-Förderung

Jetzt staatliche Zuschüsse nutzen und von attraktiven Förderprogrammen profitieren.

Wir sind registrierter Berater bei der BAFA

Als registrierter Berater bei der BAFA begleiten wir Sie zuverlässig bei der Beantragung Ihrer Fördermittel. Profitieren Sie von unserer Expertise und sichern Sie sich staatliche Zuschüsse für Ihre Maßnahmen.

Im folgenden Beitrag erhalten Sie einen kompakten Überblick, Antworten auf die wichtigsten Fragen und eine Schritt-für-Schritt-Erklärung, wie die Beratungsförderung abläuft.

Inhaltsverzeichnis

Warum die BAFA-Förderung?

Der digitale Wandel ist oft herausfordernd – es fehlen Zeit, Personal, Budget und Know-how. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit einem Förderprogramm auf ihrem Weg zur Digitalisierung. Dafür wurden in Deutschland Beratungsunternehmen geprüft und zugelassen. Sie begleiten die Unternehmen strategisch und operativ bei Projekten wie Webdesign, Website-Relaunch, individueller Softwareentwicklung oder Onlineshops. 

Wer wird gefördert?

Mit der BAFA-Förderung erhalten kleine und mittlere Unternehmen Unterstützung auf ihrem Weg in die Digitalisierung. Voraussetzung: Der Firmensitz liegt in Deutschland, und das Unternehmen beschäftigt maximal 250 Mitarbeitende bei einem Umsatz bis 50 Mio. € oder einer Bilanzsumme bis 43 Mio. €.
Gefördert werden Beratungen und Know-how-Aufbau, die helfen, digitale Projekte erfolgreich umzusetzen.

BAFA-Förderung nach Unternehmensart
Unternehmensart Junge Unternehmen Bestandsunternehmen Unternehmen in Schwierigkeiten
Voraussetzungen Bis 2 Jahre am Markt Ab dem 3. Jahr nach Gründung Finanzielle Unterstützung notwendig
Bemessungs­grundlage 4.000 € 3.000 € 3.000 €
Fördersatz bis 50 % bis 50 % bis 90 %
Max. Zuschuss bis 2.000 € bis 1.500 € bis 2.700 €
BAFA-Förderung nach Unternehmensgröße
Unternehmensgröße Kleinstunternehmen Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen
Mitarbeiterzahl < 10 < 50 < 250
Jahresumsatz bis 2.000.000 € bis 10.000.000 € bis 50.000.000 €
Bilanzsumme bis 2.000.000 € bis 10.000.000 € bis 43.000.000 €
Wie hoch ist die BAFA-Förderung?

Die Höhe der BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen hängt von der Region und den tatsächlichen Beratungskosten ab.

In den alten Bundesländern (außer Berlin und Leipzig) werden

50 %


der förderfähigen Kosten
– bis zu einem
maximalen Zuschuss von 1.750 Euro.

In den neuen Bundesländern (außer Berlin und Leipzig) sowie in den Regionen Lüneburg und Trier werden

80 %

der förderfähigen Kosten
gefördert, mit einem maximalen Zuschuss von 2.800 Euro.

Unabhängig von der Region gilt: Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen 3.500 Euro.

Was wird gefördert?

Die BAFA-Förderung konzentriert sich auf strategische Beratungsleistungen, nicht auf die operative Umsetzung.
Gefördert werden Beratungen, die Unternehmen bei der Digitalisierung und Zukunftsfähigkeit unterstützen – z. B.:

Digitale Geschäftsprozesse & Strategien

Webprojekte & Online-Präsenz

Online-Marketing & Sichtbarkeit

E-Commerce & Plattformstrategien

IT-Sicherheit & Datenschutz

Digitale Zusammenarbeit & Tools

...und was nicht?

Nicht alle Unternehmen und Leistungen sind durch die BAFA-Förderung abgedeckt. Ausgeschlossen sind insbesondere Beratungsunternehmen sowie freiberuflich Tätige mit Beratungsschwerpunkt – etwa Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Notare.

Ebenso nicht förderfähig sind Unternehmen in Insolvenz oder wirtschaftlicher Schieflage, gemeinnützige Organisationen ohne wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sowie Unternehmen mit Beteiligungen von Religionsgemeinschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Von der Förderung ausgeschlossen sind außerdem Umsetzungsleistungen (z. B. Website-Erstellung, Marketingkampagnen), der Kauf von Hard- oder Software, laufende Kosten wie Hosting oder Lizenzen sowie Personalkosten. Auch die Ausarbeitung oder Prüfung von Verträgen, Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten, Fördermittelberatung und rechtswidrige Maßnahmen sind nicht förderfähig.

Zudem gilt das sogenannte Kumulierungsverbot: Die BAFA-Förderung darf nicht mit anderen öffentlichen Zuschüssen für dieselbe Beratungsleistung kombiniert werden.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist, beraten wir Sie gerne individuell und unverbindlich in einem kostenfreien Erstgespräch.

Was ist ein registrierter Berater bei der BAFA?

Ein registrierter Berater bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist berechtigt, geförderte Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durchzuführen.

Als registrierte Berater bei der BAFA unterstützen wir Unternehmen bei der Analyse ihrer aktuellen Situation, der Entwicklung passender Strategien und der Umsetzung wirksamer Maßnahmen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Dabei achten wir darauf, dass alle Beratungsleistungen den Förderbedingungen und Qualitätsstandards des BAFA entsprechen.

Um registriert zu werden, müssen Berater bestimmte Voraussetzungen erfüllen – darunter der Nachweis fachlicher Qualifikationen, ein Qualitätsmanagementsystem sowie die offizielle Registrierung beim BAFA.

Ablauf der BAFA-Beratung

Die Vielzahl an Informationen kann schnell unübersichtlich wirken – doch keine Sorge: Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.
Als registrierte Berater bei der BAFA übernehmen wir für Sie die Antragstellung, die Organisation der Beratung sowie die abschließende Dokumentation in Form eines Beratungsberichts.

Bereits zu Beginn prüfen wir, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt und Aussicht auf eine Förderung besteht.

Der Ablauf einer BAFA-geförderten Beratung gliedert sich in folgende Schritte:

1.

Erstgespräch

In einem kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist und in welchem Umfang eine Beratung sinnvoll wäre.
Dabei analysieren wir Ihre aktuellen Herausforderungen – beispielsweise in den Bereichen Webpräsenz, Online-Marketing oder Digitalisierung interner Prozesse.

2.

Antragsstellung

Sobald der Beratungsbedarf feststeht, stellen wir den Förderantrag bei der BAFA für Sie.
Wichtig: Die eigentliche Beratung darf erst nach dem offiziellen Bewilligungsschreiben der BAFA beginnen.

3.

Beratungsdurchführung

Nach der Genehmigung starten wir mit der Beratungsphase.
Wir analysieren Ihre IST-Situation, identifizieren digitale Potenziale und entwickeln klare, umsetzbare Strategien – beispielsweise für Ihre Website, Ihren Online-Shop oder Ihre Online-Marketing-Aktivitäten.

4.

Beratungsbericht

Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie einen detaillierten Beratungsbericht, der Ihre Unternehmenssituation, erkannte Schwachstellen und konkrete Handlungsempfehlungen zusammenfasst.
Dieser Bericht dient zugleich als Grundlage für den Verwendungsnachweis bei der BAFA.

5.

Verwendungsnachweis

Gemeinsam mit dem Beratungsbericht reichen wir Rechnung und Zahlungsnachweis bei der BAFA ein.

6.

Auszahlung des Zuschusses

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen durch die BAFA erfolgt die Auszahlung des Zuschusses direkt an Ihr Unternehmen.

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Nutzen Sie die Chance auf eine geförderte Beratung – wir begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Auszahlung.

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