Die KI-Verordnung kommt: Was bedeutet sie für das Online-Marketing?

Künstliche Intelligenz (KI) ist eine der wichtigsten Technologien der Zukunft – auch im Online-Marketing. Doch welche ethischen, rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen sind erforderlich, um diese Technologien für Unternehmen und im Online-Marketing einsetzen zu können?

Diese und weitere Fragen wurden vor einigen Wochen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Digitales des Bundestags diskutiert. Die Anhörung basierte auf einem Bericht des Ausschusses über zum Thema „Künstliche Intelligenz – Stand der Technik und Herausforderungen“.

Die acht geladenen Sachverständigen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft stellten ihre Erfahrungen und Einschätzungen zu KI im Online-Marketing vor und beantworteten die Fragen der Abgeordneten. Dabei wurden folgende Aspekte thematisiert:

  • Die Rolle von KI für die Verbesserung der Nutzererfahrung, die Erhöhung der Reichweite und die Steigerung der Konversionen im Online-Marketing.
  • Die Bedeutung von Datenqualität, Datenschutz und Datensouveränität für den Einsatz von KI im Online-Marketing.
  • Die ethischen, rechtlichen und sozialen Implikationen von KI im Online-Marketing, insbesondere hinsichtlich der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verantwortlichkeit von KI-Systemen sowie der Vermeidung von Diskriminierung und Manipulation.
  • Die Herausforderungen und Chancen für die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation von deutschen und europäischen Unternehmen im Bereich KI im Online-Marketing.
  • Die Qualifikationsbedarfe und Kompetenzanforderungen für die Beschäftigten im Online-Marketing sowie die Möglichkeiten zur Weiterbildung und Sensibilisierung.

KI-Verordnung: Verlässliche Rahmenbedingungen nötig

Neben den konkreten Anwendungsmöglichkeiten von KI im Online-Marketing wurde in der Anhörung auch über den Stand der Verhandlungen zur gesetzlichen Regulierung von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) auf EU-Ebene debattiert. Die Verhandlungen für einen europäischen Rechtsrahmen für KI sollen in diesem Jahr in die entscheidende Phase treten.

Die EU-Kommission hat bereits 2018 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der eine Risikoeinstufung für KI-Systeme mit Blick auf Grundrechte, Sicherheit und Privatsphäre vorsieht. In Anhang III des AI Acts sind bislang acht Bereiche sogenannter Hochrisiko-KI-Systeme vorgesehen, beispielsweise die biometrische Identifizierung und Kategorisierung, Rechtspflege und demokratische Prozesse oder der Betrieb kritischer Infrastrukturen.

Wie generative KI wie Chatbots sich noch in die Regulierung einbinden lassen und ob sie ebenfalls als hochriskante Technik eingestuft werden sollen, ist derzeit Teil von Debatten. Von Seiten der Bundesregierung gibt es keine formale Einordnung bezüglich einer Risikoklasse.

Die Sachverständigen betonten in der Anhörung die Notwendigkeit einer verlässlichen Regulierung von KI im Online-Marketing, um das Vertrauen der Nutzer:innen zu gewährleisten und einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Dabei sollten jedoch auch Innovationen gefördert werden.

Die geplante KI-Verordnung soll daher folgende Ziele verfolgen:

  • Einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für KI schaffen
  • Einen risikobasierten Ansatz verfolgen
  • Einen hohen Schutz für Grundrechte gewährleisten
  • Einen innovationsfreundlichen Markt fördern
  • Eine internationale Zusammenarbeit stärken

Die KI-Verordnung wird somit erhebliche Auswirkungen auf das Online-Marketing haben. Sie wird sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringen. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig mit den möglichen Folgen auseinanderzusetzen.

Wir halten Sie natürlich weiterhin auf dem Laufenden.

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